NEWS & AKTUELLES
Blutspenderehrung in Naila
Bernd Sibler, Vizepräsident des Bayerischen Roten Kreuzes und Mitglied des Landtags, ehrte rund 100 verdiente Blutspenderinnen und Blutspender aus Oberfranken u... weiter lesen
Eisenstarkes Getränk „LiFe“ für alle Blutspenderinnen und Blutspender
Im Zeitraum 01. März bis 31. Mai 2010 bedankt sich nun der Blutspendedienst des BRK bei allen Spenderinnen und Spendern mit je einer Flasche „Life“ für das Enga... weiter lesen
Erfolgreiche BlutspendeMobil-Aktion in Unterfranken
Am Montag, 28. Dezember 2009 war das BluMo des Blutspendedienstes bei der BayWa in Würzburg weiter lesen
Topthema
Eine Ballonfahrt buchen
Jeder Blutspender hat die Möglichkeit mit der Vorlage seines aktualisierten Blutspenderausweises zu vergünstigten Konditionen eine Ballonfahrt zu buchen:
Bavaria Ballonfahrten GmbH
Hitzlerieder Str. 15
87637 Seeg
Tel.: 08364 – 98 60 68
www. bavaria-ballon.de
Alle, die mindestens 18 Jahre alt sind, sich gesund fühlen und Blut spenden, können mitmachen.
Zum Blutspendetermin bitte den Personalausweis und – falls vorhanden – den Blutspenderpass mitbringen.
Alle Termine für Blutspendeaktionen in Ihrer Nähe finden Sie
hier.
Wichtige Infos für alle Teilnehmer:
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Wie buche ich eine Ballonfahrt?
- 1. Nach Erhalt des Tickets geben Sie Ihren Wunschtermin telefonisch unter 08364/986068 bekannt.
Unsere Geschäftszeiten sind:
Montag bis Donnerstag von 9:00–12:00 Uhr und 14:00–16:30 Uhr
Freitag von 9:00–12:00 Uhr
2. Bei diesem Telefonat erhalten Sie von uns Ihren Ballonfahrttermin.
3. ACHTUNG, das ist WICHTIG!
Am Vortag Ihres Fahrttermins lassen Sie sich bitte Ihre Fahrt nochmals zwischen 15:00 und 16:00 Uhr bestätigen.
Für Wochenend- und Montagsfahrten jeweils am Freitag zwischen 10:00 und 12:00 Uhr. (Das Büro ist nachmittags geschlossen.)

Bavaria Ballonfahrten GmbH
Hitzlerieder Str. 15
D-87637 Steeg
Telefon 08364/986068
www.bavaria-ballon.de
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Beförderungsbestimmungen
- 1. Vertragspartner sind das durchführende Luftfahrtunternehmen und der jeweilige Fahrgast.
- 2. In Einzelfällen kann das als Vertragspartner genannte Luftfahrtunternehmen ersatzweise ein anderes Luftfahrtunternehmen, das die gleichen rechtlichen Voraussetzungen des Luftfahrtgesetzes §20Luft VG) erfüllt, für die Durchführung der Fahrt einsetzen. Die Haftung übernimmt in diesem Fall das eingesetzte Luftfahrtunternehmen.
- 3. Die Haftung des Luftfrachtführers richtet sich nach den bestehenden Luftfahrtgesetzen.
- 4. Eine Haftung für Gepäck-, Foto- und Filmgeräte wird nicht übernommen. Bei Mitnahme ist der Fahrgast selbst für die sichere Verwahrung während der gesamten Fahrt verantwortlich.
- 5. Das Luftfahrtunternehmen kann die Fahrt verweigern, wenn der volle Fahrpreis nicht entrichtet ist.
- 6. Die Nichtbeachtung der »Besonderen Regeln und Verhalten bei Ballonfahrten« kann zum Ausschluss der Fahrt führen.
- 7. Die Beförderung kann ebenfalls verweigert werden, wenn der Verdacht auf Alkoholgenuss vor der Fahrt vorliegt.
- 8. Schadenfälle und Verletzungen sind dem Piloten/Luftfahrtunternehmen unverzüglich mitzuteilen.
- 9. Für unpünktliches Erscheinen am Treffpunkt ist der Fahrgast selbst verantworlich. Nichterscheinen oder nicht rechtzeitige Absage (mind. 48 Std. vor Fahrttermin) führen zum ersatzlosen Verlust des gezahlten Fahrscheins. Wochenend- und Montagsfahrten sind bis spätestens Donnerstag 12:00 Uhr abzusagen.
- 10. Die ausgestellten Fahrscheine sind zwei Jahre ab Ausstellungsdatum gültig. Sonderregelungen im Einzelfall sind nach Absprache möglich. Eine Stornierung der Fahrscheine ist nur innerhalb
von vier Wochen nach Kaufdatum möglich. Die entstandene Stornogebühr beträgt dann € 30,– für entstandene Verwaltungskosten.
- 11. Die Fahrtdauer beträgt ca. 60–90 Minuten. Schadenersatzansprüche wegen wetterbedingter Fahrtabsage am Startplatz sind ausgeschlossen. Das Luftfahrtunternehmen ist bemüht, Ihnen rechtzeitig Information über die Durchführung der Fahrt zu geben. Sollten Gründe, die nicht in der Verantwortung des Luftfahrtunternehmens liegen, eine kürzere Fahrtzeit bedingen, gilt die Fahrt als vertragsmäßig durchgeführt.
- 12. Erfüllungsort und Gerichtsstand für aus dem Vertragsverhältnis entstehende Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist der Firmensitz des Luftfahrtunternehmens.
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Besondere Regeln und Verhaltensweisen bei Ballonfahrten
- 1. Vermeiden Sie Alkoholgenuss vor der Fahrt.
- 2. Bitte beachten Sie das Rauchverbot in und am Korb.
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3. Körperliche Einschränkungen und gesundheitliche Probleme sind spätestens vor Fahrtantritt dem Piloten bekanntzugeben. Herz-, Kreislauf- und Lungenkranke sollten ihren Arzt befragen, ob er Einwände gegen eine Ballonfahrt hat. Frisch operierten Personen oder Schwangeren empfehlen wir, noch etwas zu warten, um kein unnötiges Risiko einzugehen. Sprechen Sie mit uns vertrauensvoll über eventuelle Behinderungen bzw. Einschränkungen Ihrer Beweglichkeit (Knie/Hüfte), andernfalls kann ein Ausschluss von der Fahrt erfolgen, der für beide Seiten unangenehm ist. Ihrer Sicherheit ist der größtmögliche Stellenwert eingeräumt, trotzdem lässt sich der Ballon in manchen Situationen nicht so weich landen, wie es wünschenswert wäre.
- 4. Auf das Tragen sportlicher Kleidung haben wir Sie bereits bei der Buchung aufmerksam gemacht. Unbedingt erforderlich sind flache, feste und geschlossene Schuhe, am besten mit höherem Schaft, der das Fußgelenk schützt. Bei unzureichendem Schuhwerk können Sie von der Fahrt ausgeschlossen werden.
- 5. Allen Anweisungen des Piloten muss in beiderseitigem Interesse Folge geleistet werden.
- 6. Werfen Sie keine Gegenstände über Bord.
- 7. Keine Leinen und Schläuche berühren, die gesamte Technik ist nicht für Sie bestimmt – verändern Sie daher nichts.
- 8. Vorsicht bei Videokameras und Fotoapparaten. Bei Verlust oder Beschädigung/Hinausfallen besteht keine Haftung.
- 9. Bei der Landung des Ballons halten Sie sich bitte an den im Ballonkorb eigens dafür angebrachen Haltegriffen (und nicht am Korbband oder anderswo) mit beiden Händen gut fest und gehen Sie mit geschlossenen und parallel stehenden Füßen und Knien leicht schwingend in die Hocke.
- 10. Verlassen Sie den Ballonkorb nach erfolgter Landung nur dann, wenn der Pilot Sie ausdrücklich dazu auffordert.
- 11. Sollten wir auf Gelände landen müssen, das mit Ackerfrucht bewachsen ist, vermeiden Sie bitte unnötige weitere Zerstörung des Bestands. Bleiben Sie in unmittelbarer Nähe des Korbs und beachten Sie die Anweisungen des Piloten, um einen Schaden so gering wie möglich zu halten. Weisen Sie eventuelle Begleiter am Boden darauf hin, dass ein Befahren des Geländes mit fremden Fahrzeugen verboten ist. Sollte der Ballon in unmittelbarer Nähe eines Baunernhofs landen, dürfen die Fahrezuge niemals auf den Zufahrten oder direkt am Hof geparkt werden. Wir sind im Be-sonderen auf ein gutes Verhältnis mit den ansässigen Landwirten angewiesen, weil wir auf deren Grundstücken landen.
- 12. Diese Verhaltensregeln müssen sein, da sie zu Ihrem ausschließlichen Schutz als Passagier dienen. Die Piloten beantworten Ihnen gerne weitere Fragen hierzu. Ballonfahren ist eine sportliche Angelegenheit, gehen sie daher locker an diese Aktivität heran.
