Aufgepasst, liebe Blutspender! Die Richtlinien der Bundesärztekammer zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten wurden überarbeitet.
Die Blutspende ist künftig nur noch nach Vorlage des Blutspendeausweises und eines amtlichen Lichtbildausweises (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) möglich.
Dabei muss der amtliche Lichtbildausweis im Original vorgelegt werden – ein Foto, eine Kopie oder Scan auf dem Smartphone reicht leider nicht aus.
Der Führerschein ist zwar kein amtliches Dokument, dient aber der amtlichen Identitätsfeststellung und reicht damit aus. Sozialversicherungsausweis, Krankenversicherungskarte, Firmenausweis, Schüler- oder Studentenausweise hingegen dürfen nicht akzeptiert werden.
Bitte bringen Sie künftig Blutspendeausweis UND amtlichen Lichtbildausweis mit zur Blutspende! Erstspender sind von der Verpflichtung, einen Blutspendeausweis vorzulegen, selbstverständlich ausgenommen, der Blutspendeausweis wird nach der ersten Spende automatisch per Post zugestellt.
Wir freuen uns auf Sie!