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Charlotte Poser

Marketing & Kommunikation

Seit 2021 beim BSD, Großstadtbummlerin und bloggt hier GEGEN GLEICHGÜLTIGKEIT!

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Update
05.03.2026

Blutspenden trotz Krankschreibung - geht das?

Ein Beitrag von Charlotte Poser vom 11.03.2026 , letzte Aktualisierung am 05.03.2026

Dass man nicht zur Blutspende gehen soll, wenn man sich nicht gesund fühlt, dürfte sich mittlerweile herumgesprochen haben.

Doch manchmal ist man krank/arbeitsunfähig geschrieben und fühlt sich trotzdem fit genug für die Blutspende.

Aber darf man eigentlich trotz Arbeitsunfähigkeit Blut spenden?

Nein!

Denn abgesehen davon, dass natürlich die Einnahme von Medikamenten oder der aktuelle Gesundheitszustand gegen eine Blutspende sprechen könnten, darf man auch aus versicherungstechnische Gründen nicht spenden. Ist man beispielsweise spendefähig und nach einer Einladung auf dem Weg zum Blutspendetermin, ist man bei einem Unfall versichert. Macht man sich trotz Krankschreibung auf den Weg, greift die Versicherung bei einem Zwischenfall nicht.

Aktuell gesund und nicht arbeitsunfähig geschrieben? Hier entlang zu den aktuellen Terminen!

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Kommentare

Helena 14.03.2026, 08:15 Uhr
Das weiß doch aber überhaupt niemand, das ich auf dem Weg zum Blutspenden bin. Ich könnte ja auch zum Einkaufen fahren oder Mal an der frischen Luft spazieren gehen oder oder oder. Das Argument verstehe ich so überhaupt nicht.
Ihre Antwort
Michael 14.03.2026, 09:52 Uhr
Da geh ich doch einfach mal davon aus, dass das nicht stimmt. Personen, die "Blut oder körpereigene Organe, Organteile oder Gewebe spenden", sind kraft Gesetzes versichert, es handelt sich um einen eigenen Versicherungstatbestand, der überhaupt nicht im Zusammenhang mit der Arbeitsfähigkeit steht. Ein gängiger Mythos ist, dass der gesetzliche Unfallversicherungsschutz bei Arbeitsunfähigkeit nicht besteht. Es handelt sich jedoch nicht um ein Arbeitsverbot, sondern um die Feststellung, dass die Arbeitsleistung nicht oder nicht in vollem Umfang erbracht werden kann. Solange aber ein Weg im unmittelbaren Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit steht (Arbeit, Blutspende oder auch Zeugen vor Gericht), ist der Weg versichert. Ein sehr deutliches Beispiel: wäre die Arbeitsunfähigkeit dahingehend einschränkend, wäre schon die Heimreise von einer Organspende aus der Klinik (die sicherlich eine AU nach sich zieht!) schon nicht mehr versichert. Das ist weder logisch noch im Sinne des Gesetzes. Dass Menschen mit AU-begründenden körperlichen Beschwerden besser nicht spenden sollen, ist davon natürlich unbenommen. Dennoch ist diese pauschale und verknappte Bewertung rechtlich wahrscheinlich nicht korrekt. Gerade Menschen mit psychischen Erkrankungen sind gut und gerne körperlich spendefähig, aber trotzdem nicht in der Lage einen Vollzeitarbeitstag zu leisten.
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