Nachdem die Bundesregierung im Frühjahr 2023 gesetzliche Änderungen verabschiedete, hat die Bundesärztekammer im Einvernehmen mit dem Paul-Ehrlich-Institut nun eine entsprechende neue Richtlinie erlassen. Die Einhaltung dieser Regelungen ist für alle Anbieter der Blutspende verpflichtend.
Diese Änderungen des Transfusionsgesetzes enthalten Anpassungen in Bezug auf die Zulassung zur Blutspende auf Grundlage des jeweiligen individuellen Sexualverhaltens der spendewilligen Person sowie weitere Änderungen im Bereich der Telemedizin und auch den Wegfall einer Altersobergrenze für Erst- und Mehrfachspendende.
Wir werden die neuen Regelungen schnellstmöglich, mit der gebotenen Sorgfalt umsetzen.
Dies benötigt jedoch etwas Vorlaufzeit, da Fragebögen neu angelegt, sowie EDV-Systeme entsprechend der neuen, uns in konkreter Ausführung erst jetzt bekannten, Änderungen umgestellt und validiert werden müssen.