Ausbildungsvergütung

Vergütung für Kaufleute im Gesundheitswesen

Zum 1. Januar 2023 beträgt die monatliche Vergütung für Kaufleute im Gesundheitswesen

  • im ersten Lehrjahr EUR 1.181 brutto
  • im zweiten Lehrjahr EUR 1.243 brutto
  • im dritten Lehrjahr EUR 1.315 brutto

Zum 1. Januar 2024 beträgt die monatliche Vergütung für Kaufleute im Gesundheitswesen

  • im ersten Lehrjahr EUR 1.281 brutto
  • im zweiten Lehrjahr EUR 1.343 brutto
  • im dritten Lehrjahr EUR 1.415 brutto

Vergütung für Industriekaufleute

Zum 1. Januar 2023 beträgt die monatliche Vergütung für Industriekaufleute

  • im ersten Lehrjahr EUR 1.181 brutto
  • im zweiten Lehrjahr EUR 1.243 brutto
  • im dritten Lehrjahr EUR 1.315 brutto

Zum 1. Januar 2024 beträgt die monatliche Vergütung für Industriekaufleute

  • im ersten Lehrjahr EUR 1.281 brutto
  • im zweiten Lehrjahr EUR 1.343 brutto
  • im dritten Lehrjahr EUR 1.415 brutto

Vergütung für Fachinformatiker für Systemintegration und
Fachinformatiker für Anwendungsentwicklung

Zum 1. Januar 2023 beträgt die monatliche Vergütung für Fachinformatiker (Systemintegration sowie Anwendungsentwicklung)

  • im ersten Lehrjahr EUR 1.181 brutto
  • im zweiten Lehrjahr EUR 1.243 brutto
  • im dritten Lehrjahr EUR 1.315 brutto

Zum 1. Januar 2024 beträgt die monatliche Vergütung für Fachinformatiker (Systemintegration sowie Anwendungsentwicklung)

  • im ersten Lehrjahr EUR 1.281 brutto
  • im zweiten Lehrjahr EUR 1.343 brutto
  • im dritten Lehrjahr EUR 1.415 brutto

Vergütung medizinische Fachangestellte

Zum 1. Januar 2023 beträgt die monatliche Vergütung für medizinische Fachangestellte

  • im ersten Lehrjahr EUR 1.114 brutto
  • im zweiten Lehrjahr EUR 1.166 brutto
  • im dritten Lehrjahr EUR 1.229 brutto

Zum 1. Januar 2024 beträgt die monatliche Vergütung für medizinische Fachangestellte

  • im ersten Lehrjahr EUR 1.214 brutto
  • im zweiten Lehrjahr EUR 1.266 brutto
  • im dritten Lehrjahr EUR 1.329 brutto

Vergütung Berufskraftfahrer

Zum 1. Januar 2023 beträgt die monatliche Vergütung für Berufskraftfahrer

  • im ersten Lehrjahr EUR 1.024 brutto
  • im zweiten Lehrjahr EUR 1.076 brutto
  • im dritten Lehrjahr EUR 1.139 brutto

Zum 1. Januar 2024 beträgt die monatliche Vergütung für Berufskraftfahrer

  • im ersten Lehrjahr EUR 1.124 brutto
  • im zweiten Lehrjahr EUR 1.176 brutto
  • im dritten Lehrjahr EUR 1.239 brutto

Vergütung Fachkraft für Lagerlogistik

Zum 1. Januar 2023 beträgt die monatliche Vergütung für Fachkräfte für Lagerlogistik

  • im ersten Lehrjahr EUR 1.024 brutto
  • im zweiten Lehrjahr EUR 1.076 brutto
  • im dritten Lehrjahr EUR 1.139 brutto

Zum 1. Januar 2024 beträgt die monatliche Vergütung für Fachkräfte für Lagerlogistik

  • im ersten Lehrjahr EUR 1.124 brutto
  • im zweiten Lehrjahr EUR 1.176 brutto
  • im dritten Lehrjahr EUR 1.239 brutto