Nach einer SARS-CoV-2-Impfung wird empfohlen, einen Tag bis zur Blutspende zu warten. Diese Empfehlung des Paul-Ehrlich-Instituts gilt für alle derzeit in Deutschland eingesetzten Impfstoffe.
Aktuell erhalten immer mehr Menschen das Angebot, sich gegen SARS-CoV-2 impfen zu lassen. Eine Blutspende ist generell vor und nach dieser Impfung problemlos möglich. Gegen SARS-CoV-2 geimpfte Personen können weiterhin Vollblut, Plasma und Thrombozyten spenden, sofern sie die geltenden Zulassungskriterien erfüllen.
Bei allen derzeit in Deutschland eingesetzten Impfstoffen ist laut Paul-Ehrlich-Institut grundsätzlich keine Rückstellung bis zur nächsten Blutspende erforderlich. Wir empfehlen allerdings rein vorsorglich, einen Tag bis zur Blutspende zu warten, um eventuell auftretende Nebenwirkungen abgrenzen zu können.
Bezüglich einer SARS-CoV-2-Impfung nach der Blutspende gibt es keine Vorschriften oder Empfehlungen hinsichtlich eines einzuhaltenden Mindestabstands. Wer sich nach der Blutspende fit fühlt, könnte im Anschluss einen Impftermin wahrnehmen.
Der Erhalt von Blutpräparaten einer gegen SARS-CoV-2 geimpften Person ist unbedenklich - das Paul-Ehrlich-Institut sieht keine Rückstellungen von Spendern vor, die vor der Spende gegen SARS-CoV-2 geimpft wurden (siehe oben). Bei der Transfusion von Blutkomponenten einer gegen SARS-CoV-2 geimpften Person ist nicht von Wirkungen des Impfstoffes beim Transfusionsempfänger auszugehen. Verimpfte bzw. in Folge einer SARS-CoV-2-Impfung gebildete Spike-Proteine könnten höchstens kurzfristig, jedoch nur in geringer und für den Organismus eines Transfusionsempfängers nicht wirksamer Menge, vorhanden sein. Die SARS-CoV-2-Impfung sorgt für die Ausbildung spezifischer Antikörper gegen das SARS-CoV-2-Virus. Eine Impfung gegen SARS-CoV-2 zerstört weder das Immunsystem der geimpften Person noch eines möglichen Transfusionsempfängers.
Der Impfstatus in Bezug auf einzelne Impfungen wird nicht abgefragt, weder in Bezug auf SARS-CoV-2, noch auf andere Impfungen. Für die Zulassung zur Blutspende ist nur relevant, ob der erforderliche Mindestabstand zwischen der letzten Impfung und Blutspendetermin allgemein eingehalten wurde. Blutpräparate werden nicht explizit mit dem Hinweis auf beispielsweise eine erfolgte Impfung an Kliniken weitergegeben.
Aufgabe und Pflicht für uns als Blutspendedienst ist es, sicherzustellen, dass die freigegebenen Blutprodukte kein Risiko für den jeweiligen Empfänger darstellen. An der Präparatesicherheit für Transfusionsempfänger hat sich nichts geändert.
Tagesaktuelle Informationen zur Blutspende in Zeiten des Corona-Virus finden Sie in unserem laufend aktualisierten Corona-Blog.